Stadt Braunschweig
Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Abteilung Straßenverkehr
Postfach 3309
38023 Braunschweig

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-
ordnung für Werkstatt- und Servicefahrzeuge von Handwerks- bzw. Gewerbe-
betrieben zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Braun-
schweiger Stadtgebiet

Hinweis
Sofern die Ausnahmegenehmigung den Bereich der Fußgängerzone beinhalten soll, muss das jeweilige Fahrzeug zwingend mit einem nicht entfernbaren Firmenaufdruck in einer Größe von mindestens 30 x 40 cm versehen sein. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis (Fotos) erforderlich. Die Fotos müssen sowohl den Firmenaufdruck an der Außenansicht des Fahrzeugs als auch das Kennzeichen erkennen lassen. Zusätzlich ist bei Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung in Fußgängerzonen eine ausgefüllte Dokumentation der Arbeitsstelle gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Bearbeitungshinweise
Der Antrag ist vollständig auszufüllen.

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Wenn Sie das Formular vor dem Ausfüllen leer ausdrucken oder während des Ausfüllens zwischenspeichern möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die entsprechenden Schaltflächen am Ende des Formulars.
Kontaktdaten der Abteilung Straßenverkehr
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverord- nung in den Hinweise zum Datenschutz sowie in den Informationen zur Erhebung von Daten.
Angaben antragstellende Firma oder Firmenstempel
Firmenname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Gültigkeitsdauer
Die Ausnahmegenehmigung wird beantragt
ab (Datum TT.MM.JJJJ)
Die Ausnahmegenehmigung wird beantragt
bis (Datum TT.MM.JJJJ)
vom (Datum TT.MM.JJJJ)
für den Standort
Art des Antrages
Bei erstmaliger Antragstellung werden Kopien der Gewerbeanmeldung und des Kfz-Scheines/
der Kfz-Scheine benötigt sowie ggf. ein Foto des Fahrzeuges (Fußgängerzone s. o.).
Eine Kopie des Kfz-Scheines wird benötigt sowie ggf. ein Foto des Fahrzeuges (Fußgängerzone s. o.).
Aktenzeichen
Eine Kopie des Kfz-Scheins sowie die alte Ausnahmegenehmigung im Original werden benötigt. Beinhaltet die Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzone, muss ein aktuelles Foto des Fahrzeugs eingereicht werden (s. o.).
Aktenzeichen
Die letzte Ausnahmegenehmigung war gültig
bis (Datum TT.MM.JJJJ)
Aktenzeichen
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Rückfragen
Name, Vorname, Titel
Stellung in der Firma
Telefon und/oder Mobiltelefon

E-Mail

Ausnahmegenehmigung für das nachfolgend aufgeführte Fahrzeug / die nachfolgend aufgeführten Fahrzeuge mit dem/den amtlichen Kfz-Kennzeichen
Die Ausnahmegenehmigung soll den Bereich Fußgängerzone mit beinhalten1)
Kfz-Kennzeichen
1) Siehe obigen Hinweis
Folgende Kennzeichen sollen auf e i n e r Ausnahmegenehmigung
eingetragen werden
Die Genehmigung kann in diesen Fällen zeitgleich nur von einem Fahrzeug in Anspruch genommen werden:


Kfz-Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen
oder
oder
oder
oder
Nachweis der Anforderungen an das Fahrzeug/die Fahrzeuge

Bitte schriftlich erläutern, um welches Werkzeug/Material es sich handelt

Anlagen
Bei Beinhaltung der Fußgängerzone
Fotos können auch per E-Mail an ausnahmegenehmigungen@braunschweig.de gesandt werden.
Ausnahmegenehmigung für weitere nachfolgend aufgeführte Fahrzeuge mit den amtlichen Kfz-Kennzeichen
Die Ausnahmegenehmigung soll den Bereich Fußgängerzone mit beinhalten1)
Kfz-Kennzeichen
1) Siehe obigen Hinweis
Datum (TT.MM.JJJJ)
Unterschrift antragstellende Firma
66.4-008
17.09.2020