Stadt Braunschweig
Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Abteilung Straßenverkehr
Postfach 3309
38023 Braunschweig
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-
ordnung für Werkstatt- und Servicefahrzeuge von Handwerks- bzw. Gewerbe-
betrieben zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Braun-
schweiger Stadtgebiet
Hinweis
Sofern die Ausnahmegenehmigung den Bereich der Fußgängerzone beinhalten soll, muss das jeweilige Fahrzeug zwingend mit einem
nicht entfernbaren Firmenaufdruck
in einer Größe von
mindestens 30 x 40 cm
versehen sein. Hierüber ist ein
entsprechender Nachweis (Fotos)
erforderlich. Die Fotos müssen sowohl den Firmenaufdruck an der Außenansicht des Fahrzeugs als auch das Kennzeichen erkennen lassen. Zusätzlich ist bei Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung in Fußgängerzonen eine ausgefüllte Dokumentation der Arbeitsstelle gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Bearbeitungshinweise
Der Antrag ist
vollständig
auszufüllen.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Wenn Sie das Formular
vor dem Ausfüllen leer ausdrucken oder während des Ausfüllens zwischenspeichern
möchten, nutzen Sie dafür bitte
ausschließlich die entsprechenden Schaltflächen am Ende des Formulars
.
Kontaktdaten der Abteilung Straßenverkehr
Telefon 0531 470-3595
ausnahmegenehmigungen@braunschweig.de
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverord- nung in den
Hinweise zum Datenschutz
sowie in den
Informationen zur Erhebung von Daten
.
Ich willige ein, dass die erhobenen Daten für den im Informationsblatt zur Erhebung von Daten genannten Zweck verarbeitet werden.
Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
Sofern Sie keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten geben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Angaben antragstellende Firma oder Firmenstempel
Firmenname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Gültigkeitsdauer
Jahresausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung wird beantragt
ab (Datum TT.MM.JJJJ)
Kurzzeitige Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung wird beantragt
bis (Datum TT.MM.JJJJ)
vom (Datum TT.MM.JJJJ)
für den Standort
Art des Antrages
Neuantrag
Bei erstmaliger Antragstellung werden Kopien der Gewerbeanmeldung und des Kfz-Scheines/
der Kfz-Scheine benötigt sowie ggf. ein Foto des Fahrzeuges (Fußgängerzone s. o.).
Neues Fahrzeug
Eine Kopie des Kfz-Scheines wird benötigt sowie ggf. ein Foto des Fahrzeuges (Fußgängerzone s. o.).
Aktenzeichen
Kennzeichenänderung
Eine Kopie des Kfz-Scheins sowie die alte Ausnahmegenehmigung im Original werden benötigt. Beinhaltet die Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzone, muss ein aktuelles Foto des Fahrzeugs eingereicht werden (s. o.).
Aktenzeichen
Verlängerung
Die letzte Ausnahmegenehmigung war gültig
bis (Datum TT.MM.JJJJ)
Aktenzeichen
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Rückfragen
Name, Vorname, Titel
Stellung in der Firma
Telefon und/oder Mobiltelefon
E-Mail
Ausnahmegenehmigung für das nachfolgend aufgeführte Fahrzeug / die nachfolgend aufgeführten Fahrzeuge mit dem/den amtlichen Kfz-Kennzeichen
Die Ausnahmegenehmigung soll den Bereich
Fußgängerzone
mit beinhalten
1)
Kfz-Kennzeichen
1)
Siehe obigen Hinweis
Folgende Kennzeichen sollen auf e i n e r Ausnahmegenehmigung
eingetragen werden
Die Genehmigung kann in diesen Fällen zeitgleich nur von
einem
Fahrzeug in Anspruch genommen werden:
Kfz-Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen
oder
oder
oder
oder
Nachweis der Anforderungen an das Fahrzeug/die Fahrzeuge
Das Fahrzeug verfügt/Die Fahrzeuge verfügen über feste Einbauten
(z. B. Regalschränke für die Lagerung von Ersatzteilen, Maschinen oder Geräten).
Ein entsprechendes Foto vom Innenraum des Fahrzeugs ist beigefügt.
Es wird schweres Werkzeug/Material transportiert:
Bitte schriftlich erläutern, um welches Werkzeug/Material es sich handelt
Anlagen
Kopie der Gewerbeanmeldung
Kopie des Kfz-Scheines/Kopien der Kfz-Scheine
Weitere Fahrzeuge sind auf einer separaten Liste beigefügt
Bei Beinhaltung der Fußgängerzone
Foto(s), das(die) sowohl den nicht entfernbaren Firmenaufdruck (mindestens 30 x 40 cm) an der Außenansicht des Fahrzeugs als auch das Kennzeichen erkennen lassen.
Fotos können auch per E-Mail an
ausnahmegenehmigungen@braunschweig.de
gesandt werden.
Foto(s) vom Innenraum des Fahrzeugs
Ausnahmegenehmigung für weitere nachfolgend aufgeführte Fahrzeuge mit den amtlichen Kfz-Kennzeichen
Die Ausnahmegenehmigung soll den Bereich
Fußgängerzone
mit beinhalten
1)
Kfz-Kennzeichen
1)
Siehe obigen Hinweis
Datum (TT.MM.JJJJ)
Unterschrift antragstellende Firma
66.4-008
17.09.2020
Daten zurücksetzen
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Formular leer drucken
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