Die Ausnahmegenehmigung soll den Bereich Fußgängerzone mitbeinhalten1)
Das Fahrzeug verfügt/Die Fahrzeuge verfügen über feste Einbauten (zum Beispiel Regalschränke für die Lagerung von Ersatzteilen, Maschinen oder Geräten). Ein entsprechendes Foto vom Innenraum des Fahrzeugs ist beigefügt.
Foto(s), das(die) sowohl den nicht entfernbaren Firmenaufdruck (mindestens 30 x 40 cm) an der Außenansicht des Fahrzeugs als auch das Kennzeichen erkennen lassen.Fotos können auch per E-Mail an ausnahmegenehmigungen@braunschweig.de gesandt werden.
66.4-008 23.11.2023