Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
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Merkblatt zur "Geschwisterermäßigung" von Teilnahmeentgelten bei Maßnahmen der Jugendgruppen/-verbände
Zur Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit mehreren Kindern an Freizeiten, internationalen Begegnungen und Bildungsmaßnahmen können die Träger Zuschüsse zur Ermäßigung der Teilnahmeentgelte nach folgender Tabelle erhalten:
3. Kind und weitere Kinder
Die Zuschüsse können in Anspruch genommen werden, wenn mindestens zwei Kinder der Familie innerhalb derselben Ferien / desselben Wochenendes an einer geförderten Maßnahme teilnehmen. Der jeweilige Zuschussbetrag ist ausschließlich zur Herabsetzung des Teilnahmeentgeltes zu verwenden. Der Zuschuss darf das Teilnahmeentgelt nicht übersteigen. Der Zuschuss wird für das jüngere Kind/für die jüngeren Kinder bewilligt.
Beantragung der Zuschüsse
Die Zuschüsse müssen nicht gesondert beantragt werden. Ein vorliegender Einzel-/Sammelantrag für die Maßnahme ist ausreichend. Zweifelsfragen, ob ein Kind als Geschwisterkind gilt, sind mit der Abteilung Jugendförderung zu klären.
Abrechnungsverfahren/Verwendungsnachweis
Der Abteilung Jugendförderung werden mit der Vorlage des (allgemeinen) Verwendungsnachweises die Anzahl der Personen mitgeteilt, die im Sinne der Geschwisterermäßigung anspruchsberechtigt sind. Diese werden auf der Teilnahmeliste kenntlich gemacht.
Hierfür ist die als Anlage zu diesem Merkblatt beigefügte Abrechnung der Geschwisterermäßigung zu verwenden. Sie können die Abrechnung der Geschwisterermäßigung auch in einem neuem Browserfenster
öffnen und ausfüllen.
Wenn Geschwister nicht an derselben Freizeit teilnehmen, ist der Abrechnung eine Bescheinigung (ggf. der anderen Gruppe) über die Teilnahme des älteren Kindes an der "anderen" Freizeit beizufügen.
Den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern der Maßnahmen bzw. den gesetzlichen Vertretern ist mitzuteilen, dass die erhobenen personenbezogenen Daten ausgewertet und aufbewahrt werden und ggf. zu Prüfungszwecken dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie weitergeleitet werden.
Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Antragstellende Jugendgruppe / Antragstellender Jugendverband
Bearbeitungshinweise
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Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
Dieses Formular können Sie erst nach Beendigung der Maßnahme zusammen mit dem Verwendungsnachweis einreichen.
Abrechnung der Ermäßigung von Teilnahmeentgelten für Maßnahmen der Jugendgruppen/-verbände von "Geschwisterkindern"
Datum (TT.MM.JJJJ) *
Rechtsverbindliche Unterschrift (Jugendgruppe/-verband)