Sie haben die Möglichkeit, die Vergnügungssteuer zum Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto abbuchen zu lassen. Zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie das Formular Einzugsermächtigung (
hier aufrufbar) verwenden und unterschrieben per Post oder Fax an die Stadtkasse senden.