Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice,
Öffentliche Sicherheit
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
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Antrag auf Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte
gemäß § 33c Abs. 3 der Gewerbeordnung
Mir/Uns ist bekannt, dass das Spielgerät erst nach Erteilung der o. a. Bestätigung aufgestellt werden darf.
Unterschrift(en) der Antragstellerin/des Antragstellers
bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigten/des Vertretungsberechtigten
(wird von der Behörde ausgefüllt)