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Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
Ansprechpartnerin der Abteilung Jugendförderung
Bei Fragen zum Zuschussverfahren wenden Sie sich bitte an:
Frau Haas
Telefon 0531 470-8529
Fax 0531 470-948529
carola.haas@braunschweig.de
Sammelantrag auf Zuschüsse nach Teil 2 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig
1
Förderbereiche II/1.2, 1.3, 2.1, 2.2, 3.1 - 3.7, 5
!
1. Antragstellerin/Antragsteller (zum Beispiel Jugendgruppe, Jugendverband o. ä.)
Name der Jugendgruppe, des Jugendverbands, Trägers, Vereins o. ä.
*
Name(n), Vorname(n) der vertretungsberechtigten Person(en)
*
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
*
Telefon
*
Fax
E-Mail
Falls Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben:
Wir sind damit einverstanden, dass uns die Bescheide per E-Mail zugesendet werden.
ja
nein
Wir sind als Träger der Jugendarbeit im Sinne des § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannt und sind ein(e) *
Jugendverband oder eine Jugendgruppe bzw. ein Zusammenschluss von Jugendverbänden bzw. Jugendgruppen - auch Jugendgruppen in einem Sportverein (§ 12 KJHG)
anderer Träger der Jugendarbeit (§ 11 Abs. 2 KJHG) mit einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung
Name der Einrichtung
*
Kirchen- oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts bzw. ein übergemeindlicher Dienst einer Kirchen- oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts
Gliederung eines auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbandes der freien Wohlfahrtspflege
ein in Braunschweig tätiger Verein in der Migrationsarbeit
51.4-008
16.05.2023
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2. Zuschussverantwortliche/Zuschussverantwortlicher
*
Name und Adresse lauten wie unter 1. bereits angegeben
Abweichend wie folgt:
Name(n), Vorname(n) der vertretungsberechtigten Person(en)
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Telefon
Fax
E-Mail
3. Verpflichtungserklärungen
Die Bestimmungen der Förderrichtlinien sind uns bekannt und werden anerkannt.
Wir verpflichten uns, den/die Verwendungsnachweis(e) nach dem vorgeschriebenen Muster mit den notwendigen Anlagen der Abteilung Jugendförderung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der bezuschussten Maßnahmen vorzulegen.
Der Stadt wird das Recht eingeräumt, Bücher und Belege jederzeit anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die erforderlichen Unterlagen (Belege) halten wir dazu, getrennt nach einzelnen Maßnahmen des Sammelantrags, bereit und bewahren sie für mindestens fünf Jahre auf. (Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, wie insbesondere den/die Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung und den Zahlungsbeweis.)
4. Bankverbindung
Der bewilligte Zuschuss soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
IBAN
*
Kontoinhaberin/Kontoinhaber
*
JS im Feld Konto.iban2
5. Anlage - Sammelantragstabelle
Die Anlage (
bitte hier klicken zum Öffnen der Anlage
) zum Sammelantrag für
Anzahl
*
Maßnahmen und einer Zuschusssumme in Höhe von
Betrag
*
Euro ist beigefügt.
Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Stempel
1
Zudem können Sie Zuschussanträge zur Ermäßigung von Teilnahmeentgelten einreichen, Info Abteilung Jugendförderung, Telefon 0531 470-8529
51.4-008
22.05.2023
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