51.0-004 05.03.2024
Ich weise mein/Wir weisen unser Einkommen nicht nach und bin/sind mit der Festsetzung des Entgelts der höchsten Stufe einverstanden.
Ich weise mein/Wir weisen unser Einkommen nach. Ich habe/Wir haben folgende Einkünfte entsprechend der nachstehenden Erklärung.
Spalte 1) gilt für antragstellende Person Spalte 2) gilt für Ehegattin/Ehegatten | Lebenspartnerin/Lebenspartner
Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommenssteuergesetz (EStG) (zum Beispiel Renten, Abgeordnetenbezüge, Versorgungsbezüge)
Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Elterngeld)
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, XII (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld), Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz sowie Kinderzuschlagsberechtigte
Im Moment kein Einkommen (falls Änderungen eintreten, ist mir bewusst, dieses unaufgefordert mitteilen zu müssen)
Ich zahle/Wir zahlen Unterhaltsleistungen an Kinder und/oder an sonstige Personen, die nach § 33 a Absatz 1 des EStG berücksichtigt werden. Die entsprechenden Nachweise und Belege sind beigefügt.
Ich beantrage/Wir beantragen die Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages gemäß § 33 b Absätze 1 bis 3 des EStG. Der entsprechende Nachweis ist beigefügt.
Ich beziehe/Wir beziehen für nicht im Haushalt lebende oder volljährige Kinder Kindergeld. Der entsprechende Nachweis ist beigefügt.
Ich mache/Wir machen höhere Werbungskosten als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß § 9 Nr. 1 EStG geltend. Die entsprechenden Nachweise sind beigefügt.
51.0-004 28.02.2024