Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Gewerbe-Meldung (Beiblatt zur Gewerbean-, Gewerbeab- oder Gewerbeummeldung) werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon 0531 470-1
stadt@braunschweig.de
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten lauten:
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Fachbereich Zentrale Dienste
Bohlweg 30
38100 Braunschweig
Telefon 0531 470-2425
datenschutz@braunschweig.de
3. Angaben zur datenerhebenden Stelle:
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Telefon 0531 470-1
gewerbe.ordnung@braunschweig.de
4. Angaben zur Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstaße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 125-4500
poststelle@lfd-niedersachsen.de
5. Zwecke/Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht erhoben.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO (Rechtliche/gesetzliche Verpflichtung) sowie §§ 14 und 55c der Gewerbeordnung erhoben.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des
Zwecks der "Übermittlung", der unter 5. bereits dargestellt ist)
Stadt Braunschweig, Abteilung Ordnungsamt
Finanzamt (zuständiges)
Industrie- und Handelskammer (außer Handwerk)
Handwerkskammer (nur Handwerk)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
LAVES zur Weiterleitung an Stadt Braunschweig, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Landesamt für Statistik
Handelsregister in Einzelfällen
Hauptzollamt in Einzelfällen
Stadt Braunschweig, Stelle Ausländerangelegenheiten in Einzelfällen
7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
8. Rechte der Betroffenen
Die erhobenen Daten bleiben 10 Jahre nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit, gerechnet ab dem
1. Januar des auf die Einstellung der Tätigkeit folgenden Jahres, gespeichert
9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.
10. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
Bei der Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung/Vervollständigung (Artikel 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO)
Diese Pflicht ergibt sich aus den unter Punkt 5 genannten Rechtsvorschriften.
Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet bzw. muss er abgelehnt werden.
11. Weitere Informationen und Hinweise
Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Stadt Braunschweig finden Sie
hier.
Name der entgegennehmenden Stelle
Gemeindekennzahl der Gemeinde des Sitzes der Betriebsstätte
Eingetragener Name / Geschäftsname und Anschrift, zu der die nachfolgenden Personen gehören
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)
Anschrift der Wohnung
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machen)
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)
Anschrift der Wohnung
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machen)
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)
Anschrift der Wohnung
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machen)