Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
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Merkblatt zur Ermäßigung von Teilnahmeentgelten für Maßnahmen der Jugendgruppen/-verbände für Braunschweig Pass-Inhaber
Zur Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen an Freizeiten, internationalen Begegnungen und Bildungsmaßnahmen erhalten die Träger pro berücksichtigungsfähige/n Teilnehmerin/Teilnehmer vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel einen Zuschuss in Höhe von 10,00 Euro bzw. 15,00 Euro für "Geschwisterkinder" pro Förderungstag. Der jeweilige Zuschussbetrag ist ausschließlich zur Herabsetzung des Teilnahmeentgeltes zu verwenden.
Die Förderung wird gewährt, wenn der oder die Teilnehmer/in bzw. die Eltern über einen Braunschweig Pass oder einen Bescheid über ALG II oder Sozialgeld verfügen.
Die Feststellung, ob die Voraussetzungen der Nr. 1 vorliegen, treffen Sie als der zuschussberechtigte Träger. Hierzu ist der in der Anlage beigefügte Antrag auf Ermäßigung für Braunschweig Pass-Inhaber zu verwenden.
Der Antrag muss von dem Teilnehmenden bzw. den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Angaben sind von Ihnen durch Vorlage des Braunschweig Passes oder eines Bescheids über ALG II oder Sozialgeld zu überprüfen. Der Antrag muss dann später bei der Abrechnung mit eingereicht werden.
Der Antrag auf Ermäßigung für Braunschweig Pass-Inhaber kann auch
hier in einem neuem Browserfenster geöffnet und ausgefüllt werden.
Sobald Ihnen eine Nachfrage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers für die Maßnahme vorliegt, melden Sie den Zuschuss zur Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes per Mail bei
carola.haas@braunschweig.de an. Hierbei müssen Sie das Datum der Maßnahme, Ort und das Teilnahmeentgelt angeben und um wieviel Personen es sich handelt und ggf. die Anzahl der Geschwisterkinder.
Abrechnungsverfahren / Verwendungsnachweis
Die ebenfalls angehängte Abrechnung der Ermäßigung von Teilnahmeentgelten für Maßnahmen der Jugendgruppen/-verbände von Inhaberinnen/Inhabern eines "Braunschweig Passes" reichen Sie dann zusammen mit dem Verwendungsnachweis zur durchgeführten Maßnahme und dem Antrag auf Ermäßigung für Braunschweig Pass-Inhaber bei Frau Haas in der Abteilung Jugendförderung ein.
Der Zuschuss wird nach Abrechnung der Maßnahme überwiesen.
Die Abrechnung kann auch
hier in einem neuem Browserfenster geöffnet und ausgefüllt werden.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie behält sich vor, die Anspruchsberechtigung zu prüfen.
Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Antrag zur Ermäßigung eines Teilnahme-Entgeltes einer Freizeit, Internationalen Begegnung oder einer Bildungsmaßnahme für Inhaberinnen/Inhaber eines "Braunschweig Passes"
Unterschrift der antragstellenden Person
* Bitte gegebenenfalls ankreuzen
Antragstellende Jugendgruppe / Antragstellender Jugendverband
Bearbeitungshinweise
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig
Dieses Formular können Sie erst nach Beendigung der Maßnahme zusammen mit dem Verwendungsnachweis einreichen.
Abrechnung der Ermäßigung von Teilnahmeentgelten für Maßnahmen der Jugendgruppen/-verbände von Inhaberinnen/Inhabern eines "Braunschweig-Passes"
Datum (TT.MM.JJJJ)
Rechtsverbindliche Unterschrift (Jugendgruppe/-verband)