Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Allgemein- und berufsbildende Schulen in Niedersachsen

Bei Folgeanträgen sind die letzten beiden Zeugnisse und eine Stellungnahme zur Lernentwicklung in den letzten sechs Monaten beizufügen!
Wichtige Informationen
Bearbeitungshinweise
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Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus und beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise.
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten
Sofern Sie keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten geben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Bitte wählen Sie aus ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt: *
Schüler/in
Schule
Einwilligung
Von den Erziehungsberechtigten bzw. Leistungsberechtigten auszufüllen
Mit der Antragstellung auf Gewährung von Lernförderung willige ich in die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung der zur Bearbeitung der Bestätigung der Schule erforderlichen persönlichen Daten und Angaben durch bzw. an die Schule ein. Ich entbinde insoweit die mit der Bearbeitung befassten Bediensteten von der Pflicht zur Verschwiegenheit.
Die Bewilligung der Lernförderung beginnt grundsätzlich in dem Monat, in dem alle erforderlichen Unterlagen für eine Entscheidung bei der zuständigen Behörde eingehen.

Hat Ihr Kind bereits vor Entscheidung des Antrages mit der Lernförderung begonnen, ist auch eine rückwirkende Bewilligung möglich, wenn ein entsprechender Nachweis eingereicht wird. Bei einer Ablehnung des Antrages, müssen Sie die Kosten für die Lernförderung selbstständig übernehmen!
Für die o. g Schülerin/den o. g. Schüler wird Lernförderung beantragt in der Klassenstufe/Bildungsgang
im Fach/in den Fächern und/oder berufsbezogener Lernbereich (max. 2 Fächer bzw. Lernbereiche)

BuT_Lernfoe
23.07.2024

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