Die Bewilligung der Lernförderung beginnt grundsätzlich in dem Monat, in dem alle erforderlichen Unterlagen für eine Entscheidung bei der zuständigen Behörde eingehen.
Hat Ihr Kind bereits vor Entscheidung des Antrages mit der Lernförderung begonnen, ist auch eine rückwirkende Bewilligung möglich, wenn ein entsprechender Nachweis eingereicht wird. Bei einer Ablehnung des Antrages, müssen Sie die Kosten für die Lernförderung selbstständig übernehmen!