Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeit) reichen Sie bitte einen aktuellen Nachweis ein, aus dem hervorgeht, dass Ihr Kind an einer Aktivität teilnimmt (z.B. Vereinsanmeldung, Mitgliedsbescheinigung, Kontoauszug). Für jeden Bewilligungszeitraum ist ein neuer Nachweis erforderlich. Grundsätzlich wird die Leistung direkt an Sie überwiesen. Bitte geben Sie an, wenn Sie stattdessen eine Kostenübernahmeerklärung erhalten möchten, die Sie beim Anbieter vorlegen können, sodass die Leistung direkt an den Anbieter gezahlt wird.
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