Nach einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Braunschweig Stadtmarketing GmbH geht die Koordination und Vermarktung der Sondernutzung städtischer Flächen innerhalb der Okerumflutgräben ab dem 1. Juli 2005 an die Braunschweig Stadtmarketing GmbH über. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH ist für alle Sondernutzungen, die für Zeiträume nach dem 1. Juli 2005 beantragt werden, zuständig.
Die Genehmigungserteilung erfolgt gemäß
§ 12 der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) vom
19. März 2002.
Diese können Sie
hier einsehen.