Diese Erlaubnis ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter und ersetzt nicht sonstige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen und dergleichen. Dies gilt auch für den bei der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu stellenden Antrag auf Genehmigung der Einleitung in den Regen- oder Schmutzwasserkanal.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der SE|BS unter:
https://www.stadtentwaesserung-braunschweig.de Telefon: 0531 383-45 000 Telefax: 0531 383-45 001 E-Mail:
service@se-bs.de Dass diese Erlaubnis unbeschadet der privaten Rechte Dritter ergeht, gilt auch für den Fall, dass die Stadt Braunschweig als Grundstückseigentümerin betroffen ist. Bei Inanspruchnahme von nicht öffentlich-rechtlich gewidmeten städtischen Grundstücksflächen ist die Abteilung Liegenschaften der Stadt Braunschweig zu beteiligen.