Der/Dem Nutzungsberechtigten ist bekannt, dass bei einer Erdbestattung oder Urnenbeisetzung in einer bereits vorhandenen Grabstelle spätestens 24 Stunden vor dem Termin der Grabstein, die Einfassung, die Grabplatte, eventuelle Fundamente, Grabzubehör und Grabbepflanzung durch die/den Nutzungsberechtigten entfernt werden müssen und eine Bestattung bzw. Beisetzung nicht stattfinden kann, wenn diese Arbeiten nicht zeitgerecht durchgeführt wurden. *
67.0-001 26.01.2024