Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung
Ich beantrage die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Zwecke der Rübenabfuhr.
- die Auflagen und Bedingungen des Merkblatts zur Rübenverladung beachtet werden,
- die Beladestellen sich nicht im Bereich von Überholverboten (Zeichen 276 StVO), Markierungen nach Zeichen 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung) oder unübersichtlichen Stellen (z.B. Kurven, Bergkuppen) befinden,
- für alle Schäden, die durch die Ausübung der Befugnis aus der Ausnahmegenehmigung entstehen, gehaftet wird und die Stadt Braunschweig sowie die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV GB Wolfenbüttel) von jeglicher Haftung entbunden werden.
Hinweis: Vor der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung ist durch den Antragsteller der aktuelle Zustand durch Fotos zu dokumentieren.