Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung

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Antragstellende Person
Ich beantrage die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Zwecke der Rübenabfuhr.
Beladestellen (genaue Angabe von der Straße, Straßenkilometer und Lagepläne!)
Ich erkläre, dass
  • die Auflagen und Bedingungen des Merkblatts zur Rübenverladung beachtet werden,

  • die Beladestellen sich nicht im Bereich von Überholverboten (Zeichen 276 StVO), Markierungen nach Zeichen 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung) oder unübersichtlichen Stellen (z.B. Kurven, Bergkuppen) befinden,

  • für alle Schäden, die durch die Ausübung der Befugnis aus der Ausnahmegenehmigung entstehen, gehaftet wird und die Stadt Braunschweig sowie die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV GB Wolfenbüttel) von jeglicher Haftung entbunden werden.


Hinweis: Vor der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung ist durch den Antragsteller der aktuelle Zustand durch Fotos zu dokumentieren.

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07.10.2024