Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO
(Befahren / Parken auf dem Geh- und/oder Radweg)
Bitte unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) in Kopie beifügen
Anträge sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Inanspruchnahme schriftlich zu stellen, gerne per E-Mail oder per Fax. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Nutzungsdauer und der Anzahl der Fahrzeuge
Ich verpflichte mich, auch über die gesetzlichen Kostenersatzvorschriften hinaus, dem Straßenbaulastträger die Kosten für die Behebung eventuell durch die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung entstandene Schäden an Straßen und deren Einrichtungen und Grundstücken sowie der anteiligen Bauverwaltungskosten zu ersetzen.
Hinweis: Vor der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung ist durch den Antragsteller der aktuelle Zustand des in Anspruch nehmenden Bereiches durch Fotos zu dokumentieren.
Ich verpflichte mich, die Stadt Braunschweig von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die auf Schäden im Straßenraum infolge der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung mit den für mich/uns genehmigten Fahrzeugen zurück zu führen sind.