Bauberatung

Wichtige Informationen

Hinweise zum Antrag

Diese Beratung wird ab einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten kostenpflichtig.
Aufgrund der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO) ist für Beratungen nach § 58 Absatz 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) eine Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 36,50 Euro je angefangene 1/2 Arbeitsstunde.

Bearbeitungshinweise

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  • den Datenformaten .jpg, .jpeg, .png oder .pdf entsprechen muss,
  • sowie bei mehreren Dateien unterschiedliche Dateinamen vorhanden sein müssen!

60.3-005
03.05.2023