Belegungsvertrag Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste

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Vertrag
Zwischen der Schule, dem Verein oder der Gruppe (im Folgenden Nutzer genannt)
vertreten durch
Verbleibende Zeichen:
und der
Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
wird folgender Vertrag geschlossen:
1.
Der Nutzer bestellt für die Dauer des Aufenthalts in Grömitz/Lensterstrand die nachfolgend benannte verantwortliche Gruppenleiterin/den nachfolgend benannten verantwortlichen Gruppenleiter:
Verbleibende Zeichen:
2. a
Die Stadt Braunschweig stellt dem Nutzer auf dem städtischen Kinder- und Jugendzeltplatz Grömitz/Lensterstrand
vom
ab ca.

Uhr

iEssenszeiten:
Frühstück 08:30 bis 09:30 Uhr
Mittag 12:30 - 13:30 Uhr
Abend 18:30 bis 19:30 Uhr
bis
ca.

Uhr

iEssenszeiten:
Frühstück 08:30 bis 09:30 Uhr
Mittag 12:30 - 13:30 Uhr
Abend 18:30 bis 19:30 Uhr
Plätze für
Teilnehmerinnen
Teilnehmer
zuzüglich
Betreuerinnen, die mit in den Zelten schlafen
Betreuer, die mit in den Zelten schlafen
zur Verfügung.


Die Kinder und Jugendlichen sind voraussichtlich im Alter
von
bis
2. b
Für Betreuungspersonal, das nicht mit in den Teilnehmerzelten schläft, können (wenn der Belegungsstand es ermöglicht) Plätze in einem separaten Zelt (ggf. gemeinsam mit anderen Betreuerinnen und Betreuern) oder im Gebäude (nur in begrenzter Anzahl) zur Verfügung gestellt werden.
Gewünscht werden Plätze für
Betreuerinnen
insgesamt
davon im separaten Zelt
davon im Gebäude
Betreuer
insgesamt
davon im separaten Zelt
davon im Gebäude

Wird vom Fachbereich ausgefüllt
Es wird/Es werden

insgesamt

Zelt/Zelte

und zusätzlich

Platz/Plätze im Gebäude
zur Verfügung gestellt.
3.
Der verantwortlichen Gruppenleiterin/Dem verantwortlichen Gruppenleiter wird am Abreisetag eine Rechnung übergeben bzw. übersandt, die der Nutzer bis zu dem Fälligkeitstermin zu überweisen hat. Barzahlungen sind nicht möglich.
Die jeweils gültige Tourismusabgabe für Erwachsene pro Tag und Person wird zusätzlich in Rechnung gestellt und vor Ort abgerechnet. Sie liegt zwischen 1,70 Euro und 3,00 Euro (Stand 2020). Jugendliche unter 18 Jahren und Betreuungspersonal sind davon befreit. Die aktuellen saisonabhängigen Tarife können unter www.groemitz.de eingesehen werden.
4.
Der Tagessatz einschließlich Verpflegung beträgt je Teilnehmerin/Teilnehmer
bei Unterbringung im Zelt:
4.1
3 bis 21 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
22,00 Euro
27,00 Euro

4.2
ab 22 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
25,00 Euro
30,00 Euro
* Kinder unter 3 Jahre in Begleitung eines Elternteils übernachten kostenlos (ohne spezielle Verpflegung)

bei Unterbringung im Gebäude / Hütte:
4.3
3 bis 21 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
25,00 Euro
32,00 Euro

4.4
ab 22 Jahre
- aus Braunschweig:
- außerhalb von Braunschweig:
28,00 Euro
35,00 Euro

* Kinder unter 3 Jahre in Begleitung eines Elternteils übernachten kostenlos (ohne spezielle Verpflegung)

An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag mit drei Mahlzeiten gerechnet.
Sonderleistungen können vereinbart werden. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Superangebote bei all-inclusive
Soweit für Lehrkräfte ein Zimmer/ eine Hütte gewünscht wird, gilt für diese der Preis nach Ziffer 4.4.
5.
Bei Unterbringung in festen Gebäuden wird bei Einzelzimmerbelegung ein Aufschlag von 50 % berechnet.
Die Kosten für die Endreinigung bei einer Nutzung von 1 bis 6 Nächten betragen 30,00 Euro. Diese entfallen bei einer Nutzungsdauer ab 7 Nächten.
Für ausgeliehene Bettwäsche wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Das Ausleihen eines Wäscheeinzelteiles wird mit 4,00 Euro in Rechnung gestellt.
Für die Unterbringung in Zelten sind Schlafsäcke, Bettlaken für die Zeltmatratzen und Kopfkissen mitzubringen.
6. Vergünstigungen
Begleitpersonen (Gruppenleitung, Betreuende usw.) zahlen ab einem Betreuungsschlüssel von 5:1 (5 Kinder, 1 Begleitperson) Entgelte entsprechend den Ziffern 4.1 bzw. 4.3 (3 bis 21 Jahre).
7.
Sollte die Gruppe mit mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmern anreisen wollen als vereinbart, ist vorher eine telefonische Zustimmung von der Zeltplatzleitung einzuholen.
Die An- und Abreise ist vom Nutzer selbst zu organisieren. Die Zelte und Zimmer müssen am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr geräumt werden.
8. Änderungen und Widerruf nach Vertragsabschluss
Verträge können bis zu drei Monate vor der Anreise schriftlich beim Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste der Stadt Braunschweig, z. H. André Ehlers, Mittelweg 121, 23743 Grömitz geändert oder widerrufen werden, ohne das Ausfallgeld erhoben wird.

Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang des Änderungs- bzw. Widerrufsschreibens.

Bei einem späteren Widerruf des Vertrages wird ein Ausfallgeld in Höhe von 50 % des Tagessatzes pro Person und Tag fällig. Von der Erhebung des Ausfallgeldes kann abgesehen werden, wenn die Plätze anderweitig vergeben werden können.
Wenn bei Anreise die tatsächliche Gruppenstärke die in diesem Vertrag vereinbarte Gruppenstärke um mehr als 10 % unterschreitet, ist ein Ausfallgeld in Höhe von 60 % des Tagessatzes für jede darüber hinaus fehlende Person pro Tag zu zahlen.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
9.
Die Platzordnung für den Jugendzeltplatz der Stadt Braunschweig in Grömitz/Lensterstrand ist Bestandteil dieses Vertrages.
10.
Anfragen, Anmeldungen und Änderungen richten Sie bitte
an:
Kinder- und Jugendzeltplatz der
Stadt Braunschweig "Lenste"
Mittelweg 121
23743 Grömitz
Telefon 04562 5636
Fax 04562 4923
andre.ehlers@braunschweig.de
zeltplatz.lenste@braunschweig.de
oder vertretungsweise an:
Stadt Braunschweig
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugendförderung
Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig

Telefon 0531 470-8515 oder 8534
manuela.vopel@braunschweig.de
christine.guszewski@braunschweig.de
11.
Gerichtsstand ist Braunschweig.
Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
I. A.


Nutzer

51.4-006
22.08.2024