Das Seminarprogramm ist beigefügt.
Der Bildungsträger verpflichtet sich dazu, die Originalbelege für mindestens 5 Jahre nach Durchführung der Bildungsmaßnahme aufzubewahren und diese für eine stichprobenartige Abrechnungsprüfung seitens der Stadt Braunschweig bereitzustellen. Der Bildungsanbieter verpflichtet sich außerdem dazu, die erhaltenen Projektmittel im Verwendungsnachweis Bildungsmaßnahmen der Abt. Jugendförderung anzugeben.
Rechtsverbindliche Unterschrift (Jugendgruppe/-verband) oder ähnliches