Stadt Braunschweig
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen ( § 37a Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
(Überlassung, Erwerb, Umbau oder Herstellung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, Austausch eines wesentlichen Teils, Ein- oder Ausbau eines zugelassenen Blockiersystems)
Hinweise
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sowie in den
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Kontaktdaten
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 470-1
Fax: 0531 470-5995
E-Mail:
waffenrecht@braunschweig.de
§ 37a WaffG:
Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf,
binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen
:
1. die Überlassung, 2. den Erwerb, 3. die Bearbeitung durch a) Umbau oder b) Austausch eines wesentlichen Teils.
Der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 hat auch die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung, gemäß Satz 1 anzuzeigen. Die Pflicht zur Anzeige nach
Satz 1 besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.
die
Austausch
eines
wesentlichen Teils
nach § 37a Absatz 1 Nr. 3b WaffG
Anzeige über *
den
Einbau eines
zugelassenen
Blockiersystems
nach § 37a Absatz 1 Satz 3 WaffG
die
Herstellung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Satz 2 WaffG
die
Überlassung
einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Nr. 1 WaffG
den
Erwerb
einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Nr. 2 WaffG
die
Umbau
einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Nr. 3a WaffG
den
Ausbau eines
zugelassenen
Blockiersystems
nach § 37a Absatz 1 Satz 3 WaffG
Anzeigende Person
Geschlecht *
E
NWR-ID Erlaubnis (sofern vorhanden)
Geburtsdatum *
Straße und Hausnummer, ggf. Zusatz *
Familienname (ggf. Geburtsname, frühere Namen), Vorname(n), ggf. Titel *
P
E-Mail (Angabe freiwillig)
NWR-ID Person (sofern vorhanden)
Geburtsort * (Ort, ggf. Land/Staat)
Telefon (Angabe freiwillig)
PLZ und Ort (ggf. ausländ. Staat) *
Staatsangehörigkeit(en) *
Daten der angezeigten Waffe
Kaliber/Munitionsbezeichnung:
;
EU-Kat. *
NWR-ID der Waffe und/oder des/der Waffenteils(e) *
Art der Waffe * (z. B. Repetierbüchse / Bockdoppelflinte etc.)
Jahr der Verbringung in den Geltungsbereich (sofern bekannt):
Modellbezeichnung
Jahr der Fertigstellung (sofern bekannt):
Hersteller *
Seriennummer *
;
Die genannte anzeigende Person zeigt hiermit den am *
eingetretenen, oben angegebenen Sachverhalt für nachfolgend aufgeführte Waffe an:
bei Überlassung oder Herstellung: Daten der Erwerberin/des Erwerbers
Datum der Überlassung/Herstellung: *
NWR-ID Person (sofern vorhanden)
P
ausstellende Behörde *
NWR-ID Erlaubnis *
E
Nummer der Waffenbesitzkarte *
Familienname *
PLZ und Ort (ggf. ausländ. Staat) *
Vorname *
Straße und Hausnummer, ggf. Zusatz *
Geburtsdatum *
Geburtsort * (Ort, ggf. Land/Staat)
bei Erwerb: Daten der/des Überlassenden
E
NWR-ID Person (sofern vorhanden)
P
NWR-ID Erlaubnis *
Familienname *
ausstellende Behörde *
Vorname *
PLZ und Ort (ggf. ausländischer Staat) *
Geburtsdatum *
Nummer der Waffenbesitzkarte *
Geburtsort * (Ort, ggf. Land/Staat)
Datum des Erwerbs: *
Straße und Hausnummer, ggf. Zusatz *
Anlagen/Nachweise
Entsprechende Nachweise zu der Anzeige
sind beigefügt.
werden nachgereicht.
Unterschrift der anzeigenden Person
Unterschrift der/des Anzeigenden
,
Ort
Datum
11.01.2021
32.1-040
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