Sofern der vorgesehene Platz im Formular nicht ausreicht, fügen Sie die Angaben bitte auf einem gesonderten Blatt bei.
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice,
Öffentliche Sicherheit
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Antrag auf Zulassung des früheren Beginns eines Gaststättengewerbes
gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG)
Information: Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Ein früherer Beginn kann zugelassen werden, wenn die Einhaltung der Frist nicht zumutbar ist. Diese Regelung gilt auch für Gaststättengewerbe, die nur für kurze Zeit betrieben werden (Veranstaltungen).
z. B. räumliche Erweiterung, Angebotserweiterung:
Gründe, warum es nicht zumutbar ist/war, die 4-Wochen-Frist einzuhalten: *
Bei Erteilung einer Zulassung zur früheren Betriebsaufnahme werden Gebühren von bis zu 112 Euro erhoben.