Hinweis:Wird der PIN-Brief der Personalausweisbehörde zugesandt oder liegt kein PIN-Brief vor, ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers in der Personalausweisbehörde erforderlich. Eine Aushändigung des/der Personalausweises/eID-Karte an Dritte mit Vollmacht ist in diesem Fall nicht möglich.