Zusatzbescheinigung nach § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Dem Eigenkapital, das gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen:
Datum (TT.MM.JJJJ)
Stempel und Unterschrift des*der Wirtschaftsprüfers*in,
vereidigten Buchprüfers*in, Steuerberaters*in, Steuer-
bevollmächtigten, Fachanwaltes*anwältin für Steuer-
recht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder
Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstitutes