Mir wird die Nebenwohnung unentgeltlich überlassen
Ich bin Mieter/Untermieter und die monatliche Nettokaltmiete beträgt
Der Vermieter ist Angehöriger im Sinne von § 15 der Abgabenordnung oder mein Arbeitgeber
Die Wohnung wird von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen zur Verfügung gestellt
Die Wohnung wird von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt und dient Erziehungszwecken
Die Wohnung ist in einem Heim oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung behinderter Personen dient
Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
Räume zum Zwecke des Strafvollzugs
Es handelt sich um eine Nebenwohnung, die ich während meines Studiums bzw. meiner Ausbildung in der Hauptwohnung meiner Eltern bzw. eines Elternteils nutze.Der Hauptwohnsitz befindet sich am Studien- bzw. Ausbildungsort und ich habe das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet
Ich bin verheiratet und a) nicht dauernd getrennt lebend und b) habe aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung inne und c) die gemeinsame Hauptwohnung der Eheleute befindet sich außerhalb des Gebietes der Stadt Braunschweig und d) das Erreichen des Arbeitsplatzes wäre ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich (Als berufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat.)
Ich führe eine Ehe nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und erfülle die für Verheiratete geltenden Voraussetzungen
Ich bin amtierende kommunale Mandatsträgerin / amtierender kommunaler Mandatsträger in einer anderen Gemeinde. Durch die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Braunschweig würde ich mein Mandat aufgrund Gesetzes verlieren
20.3-015 03.01.2023