- Eigenmittel des Sportvereins
(Sollten Aufwendungen für Eigenarbeit vorgesehen sein, so sind diese in entsprechender Höhe bei den "Eigenmitteln des Sportvereins" zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nur tatsächlich belegte Zahlungen, wie z. B. Arbeitsentgelte und Bewirtungskosten als förderungsfähig anerkannt werden.)