Bitte beachten Sie, dass im Stadtarchiv nur Personenstandsbücher lagern, deren Aufbewahrungsfristen nach dem Personenstandsgesetz abgelaufen sind. Diese Fristen betragen in der Regel für Geburtenbücher 110 Jahre, für Heirats-/Familienbücher 80 Jahre und für Sterbebücher 30 Jahre. Jüngere Einträge erhalten Sie beim
Standesamt Braunschweig.