Mit der Antragstellung auf Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung versichere ich, dass ich die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der ASR A5.2 (Technische Regeln für Arbeitsstellen) einhalte und beachte.
Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden, wenn er nicht vollständig ausgefüllt ist und/oder der Verkehrszeichenplan fehlt/die Verkehrszeichenpläne fehlen.