Wichtige Hinweise:
Pflichtfelder sind mit
*
gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Ein Antrag sollte mindestens 4 Wochen im Vorfeld
zum Veranstaltungstermin bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH gestellt worden sein.
Zusätzliche Genehmigungen können neben Folgekosten auch zusätzlichen Zeitaufwand verursachen.
Alle Preisangaben zuzüglich Mehrwertsteuer.
Braunschweig Stadtmarketing GmbH
Sack 17
38100 Braunschweig
Weitere wichtige Hinweise sind gekennzeichnet mit
Ansprechpartner für Rückfragen:
Frau Janine Falk
Frau Isabell Thies
Frau Ayla Schröder
Frau Nuray Ataer
Telefon 0531 470-3465
Telefon 0531 470-3249
Telefon 0531 470-2058
Telefon 0531 470-3243
veranstaltungen.bsm@braunschweig.de
Datum:
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Fläche im Rahmen einer Veranstaltung
1. Angaben zur Veranstalterin/zum Veranstalter
Ggf. Angabe der juristischen Person wie Firma / Verein / Organisation
Name, Vorname
*
(bei juristischer Person: Angabe des/der Vertretungsberechtigten)
Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
*
Telefon
*
Fax
E-Mail
*
2. Angaben zur Ansprechpartnerin/zum Ansprechpartner vor Ort
Name, Vorname der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners während der Veranstaltung vor Ort
*
Mobiltelefon
*
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BSM-007
01.04.2022
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Veranstaltung:
am/vom
bis
3. Angaben zur Veranstaltung
Name der Veranstaltung
*
Ort der Veranstaltung in Braunschweig (Mehrfachauswahl möglich)
*
Altstadtmarkt
Herzogin-Anna-Amalia-Platz
Platz an der Martinikirche
Burgplatz
Friedrich-Wilhelm-Platz
Platz der Deutschen Einheit
Domplatz
Magnikirchplatz
Schlossplatz
Kohlmarkt
Platz am Ritterbrunnen
Hinweis: Sobald eine Fläche angeklickt wird, öffnet sich ein Steckbrief dazu.
Veranstaltungszeitraum
*
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
insgesamt:
vom
bis
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
davon
Öffnungszeiten/
Veranstaltungszeiten:
vom
bis
vom
bis
vom
bis
vom
bis
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Aufbau:
vom
bis
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Abbau:
vom
bis
Hinweise:
Für die Nutzung der Fläche "Platz der Deutschen Einheit" fallen
zusätzlich
folgende Kosten an:
Brunnenabdeckplatten
Gitter an der Polizeizufahrt
50,00 Euro Nutzungsentgelt
90,00 Euro Nutzungsentgelt
Diese erhalten Sie bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
Platzmiete: 200,00 Euro täglich, ab einer Woche 100,00 Euro täglich (gilt für alle Plätze).
Diese kann nach Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung erlassen werden. Eine Reduzierung kann auch erfolgen bei öffentlichem Interesse oder wenn bei längerer Nutzung die Entgelthöhe die Zumutbarkeit übersteigt.
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01.04.2022
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Veranstaltung:
am/vom
bis
4. Angaben zu Aufbauten, Verkaufsstände, Bühne
Aufbauten:
Eine maßstabsgetreue Zeichnung (1:500)
*
liegt bereits vor.
ist dem Antrag beigefügt (siehe Nr. 12).
Bühne:
*
ja
nein
Fläche m
2
Länge
Breite
Höhe
Verkaufsstände:
*
ja
nein
Bieten Sie Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr an?
*
ja
nein
Haben Sie eine Reisegewerbekarte?
*
ja
nein
Bei "nein" nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem heimatlichen Ordnungsamt auf!
Verkaufen Sie sonntags Ware, die geliefert werden soll?
*
ja
nein
Bei "ja" nehmen Sie bitte Kontakt zum Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, Abteilung Ordnungs- und Gewerbe-
angelegenheiten, Servicetelefon 0531 470-5712 oder -5757 auf!
Was genau wird angeboten und wie groß sind die Stände:
Warensortiment des Standes
Länge
Breite
Bedenken Sie bitte auch, sich an die GEMA zu wenden, um deren Bedingungen und Preise zu erfragen.
0,70 Euro pro m
2
pro Tag
8,10 Euro pro m
2
pro Tag (maximal aber 62,50 Euro pro Tag pro Stand)
Bühnenkosten:
Verkaufsstände:
16,10 Euro pro m
2
pro Woche
40,10 Euro pro m
2
pro Monat
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01.04.2022
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Veranstaltung:
am/vom
bis
4. Angaben zu Aufbauten, Bühne, Verkaufsstände (Fortsetzung)
Karussell:
ja
nein
Durch-
messer
Art
Länge
Breite
Sonstiges:
ja
nein
was genau
Länge
Breite
5. Bauordnung / Notwendigkeit einer Ausführungsgenehmigung und/oder einer
Gebrauchsabnahme bei Fliegenden Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Beispiele: Bierzelte, Fahrgeschäfte, Tribünen. Bevor Fliegende Bauten das erste Mal aufgestellt werden, ist eine Ausführungsgenehmigung erforderlich (u. a. nicht bei Zelten unter 75 m² Größe).
Folgende Fliegende Bauten sollen eingesetzt werden:
*
Zelte (die Fliegende Bauten sind!) mit einer Grundfläche bis 75 m²
ja
nein
Fliegende Bauten (z. B. Verkaufsstände, Videoboard, Zelte) bis 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden.
ja
nein
Bühnen, die fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstiger Aufbauten, mit nicht mehr als 5 m Höhe, mit einer Grundfläche von nicht mehr als 100 m² und einer Fußbodenhöhe von nicht mehr als 1,50 m.
ja
nein
Fliegende Bauten mit nicht mehr als 5 m Höhe, die für Kinder bestimmt sind und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 1 m/s betrieben werden.
ja
nein
Hinweis
Sollten Ihre Aufbauten einer dieser Eigenschaften entsprechen bzw. Sie ein "ja" angekreuzt haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Stelle Bauaufsicht, Telefon 0531 470-2661,
veranstaltungen-bauordnung@braunschweig.de
6. Ist Ihre Veranstaltung barrierefrei?
Verlegte Schläuche und Kabel sind an den Hauptlaufwegen mit überfahrbaren Kabelbrücken versehen
ja
nein
Laufwege sind auch breit genug für Rollstuhlfahrer (mindestens 1,60 m)
ja
nein
Ist die Mindestdurchgangshöhe an den Ständen (mindestens 2 m) gewährleistet?
ja
nein
Sind die Zugänge barrierefrei?
ja
nein
Für Rückfragen hierzu steht Ihnen der Behindertenbeirat Braunschweig e. V. unter
info@behindertenbeirat-bs.de
oder unter 0531 470-5991 zur Verfügung.
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Veranstaltung:
am/vom
bis
7. Fachbereich Tiefbau und Verkehr bzw. BELLIS GmbH / Verkehrswegeplanung
Prüfen Sie bitte, inwieweit es notwendig ist, im Sinne der zu beantragenden Veranstaltung zusätzlich eine sogenannte verkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen.
Dies wird notwendig, wenn z. B.:
Straßen gesperrt werden müssen,
bestehende Parkplätze als Veranstaltungsfläche benötigt werden und/oder
Halteverbote in der bzw. außerhalb der Veranstaltungsfläche zusätzlich definiert werden.
Sollten Ihre Aufbauten einer dieser Maßnahmen erfordern, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Stelle Verkehrsbehördliche Maßnahmen, Sondernutzungen, Telefon 0531 470-3527,
strassenverkehr@braunschweig.de
und
BELLIS GmbH, Telefon 0531 383-3886,
info@bellis.de
8. Fachbereich Tiefbau und Verkehr / Ausnahmegenehmigung(en)
Es werden Ausnahmegenehmigungen benötigt:
*
ja, Anzahl:
nein
(Entgelt nach Anzahl der Fahrzeuge, 20,00 Euro je Fahrzeug)
Während der Veranstaltungszeit dürfen keine Fahrzeuge auf der Veranstaltungsfläche verbleiben!
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf der Veranstaltungsfläche!
In Fußgängerzonen nicht notwendig innerhalb der Lieferzeiten (täglich von 18:00 - 11:00 Uhr); auf Gehwegen ist eine Ausnahmegenehmigung immer notwendig.
9. Angaben zu Zuschauern
Wie viel Zuschauer werden über den gesamten Veranstaltungszeitraum erwartet?
*
bis zu 100
bis zu 500
bis zu 1.000
bis zu 5.000
bis zu 10.000
über 10.000
Wie viel Zuschauer können sich maximal an einem Zeitpunkt auf der Veranstaltungsfläche aufhalten?
*
bis zu 100
bis zu 500
bis zu 1.000
bis zu 5.000
bis zu 10.000
über 10.000
Hinweis für Großveranstaltungen ab 5.000 Zuschauer
Wir empfehlen, sich mit der Verkehrs-AG in Verbindung zu setzen und zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Eintrittskarte mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu koppeln.
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Veranstaltung:
am/vom
bis
10. Immissionsschutz / Lautsprechereinsatz
Charakter der Veranstaltung/des Festes:
*
Straßenfest
Volksfest
Open-Air-Konzert
sonstiges:
Werden Tongeräte bzw. Geräte zur Beschallung wie Lautsprecher, Megaphone, elektrische Verstärker, Musikinstrumente o. ä. eingesetzt?
*
Art/Anzahl
ja:
nein
Programmablauf im Freien bzw. Zelt:
Zeitablauf
Darbietung, Auftritt
ggf. Name der Band/Künstler
Rock/
Pop
bis
Klassik
sonstiges
von
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung
A. Bauordnung / Versammlungsstätte
Ist die Veranstaltungsfläche ganz oder teilweise eingezäunt?
*
ja
nein
Wenn ja, fasst die Veranstaltungsfläche mehr als 1.000 Besucher,
bei einer Annahme von 2 Personen pro m²?
ja
nein
Wenn Sie beide Fragen mit "ja" beantwortet haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Stelle Bauaufsicht, Telefon 0531 470-2675,
veranstaltungen-bauordnung@braunschweig.de
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Veranstaltung:
am/vom
bis
11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung (Fortsetzung)
B. Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) / Strom
Benötigen Sie Strom?
*
ja
nein
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Strom wird benötigt
vom
bis
Kohlmarkt:
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH stellt insgesamt 6 verschiedene Anschlüsse auf dem Kohlmarkt zur Nutzung bereit. Unter anderem werden dort 2 Schuko-Steckdosen (Nr. 1, 2), ein 16 Ampereanschluss (Nr. 3), ein 32 Ampereanschluss (Nr. 4) und 2 Starkstromanschlüsse
(Nr. 5, 6) mit jeweils 63 Ampere bereitgestellt.
Das Merkblatt Strom Kohlmarkt kann
hier
eingesehen werden.
Bei Bedarf: Benötigt werden die Anschlüsse Nummern:
Platz der Deutschen Einheit:
Der Stromanschluss gehört der BSM, hier wird die Bereitstellung des Anschlusses mit
50,00 Euro täglich berechnet. Um einen Verteilerkasten müssen Sie sich bzw. der Veranstalter kümmern.
Altstadtmarkt und Magnikirchplatz:
Verwaltung und Abrechnung erfolgt von dem Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, Bereich Marktwesen.
Nehmen Sie bitte Kontakt auf: Telefon 0531 470-5752,
marktwesen@braunschweig.de
alle anderen Veranstaltungsorte:
Alle anderen Plätze sind individuell geregelt, sprechen Sie uns bitte an.
C. Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement / Wasser
Benötigen Sie Wasser?
*
ja
nein
Wenn Sie die Frage mit ja beantwortet haben bzw. Bedarf an Wasser haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:
Stadt Braunschweig, Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement, Stelle Betriebshandwerklicher Dienst, Telefon 0531 470-5431,
vkm@braunschweig.de
D. Braunschweig Stadtmarketing GmbH / Haftpflichtversicherung
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bzw. ein Nachweis hierüber
*
liegt der Braunschweig Stadtmarketing GmbH bereits vor.
wird zu diesem Antrag digital hochgeladen (siehe Nr. 12).
wird bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nachgereicht.
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Veranstaltung:
am/vom
bis
11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung (Fortsetzung)
E. Braunschweig Stadtmarketing GmbH / Anliegerinfo
Die durch die Veranstaltung betroffenen Anlieger sind in geeigneter Form schriftlich bzw.
persönlich vor der Veranstaltung zu informieren.
Inhalt der Information sollte sein:
Ansprechpartner vor Ort während der Veranstaltung
(mit Handynummer und ggf. E-Mail-Adresse)
Art und Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigung
Kurzbeschreibung der Veranstaltung
ggf. Lageplan
Eine Anliegerinfo
*
ist bereits erfolgt.
erfolgt noch.
Wie:
*
Wann:
*
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH sollte bereits im Vorfeld über Art und Umfang der Unterrichtung informiert werden.
F. Feuerwehr / Technische Informationen
Offenes Feuer
*
ja
nein
Wenn ja:
Grill
Feuerkorb
sonstiges:
Einsatz Pyrotechnik (untenstehenden Hinweis beachten!)
*
ja
nein
Einsatz Laser
*
ja
nein
Einsatz Nebelmaschine
*
ja
nein
Dekorationsstoffe sind schwer entflammbar (B1 Zertifikat)
*
ja
nein
Fritteuse
*
ja
nein
Flüssiggas/Gasflaschen (unten stehenden Hinweis beachten!)
*
ja
nein
Tiere auf der Bühne
*
ja
nein
Sonstiges:
Sonstiges:
Zu Pyrotechnik:
Feuereffekte und das Abbrennen von Pyrotechnik sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen gesondert
mindestens
14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Feuerwehr, Stelle Einsatzvorbereitung, Feuerwehrstraße 11, 38114 Braunschweig, Telefon 0531 2345-5230,
einsatzvorbereitung@braunschweig.de
, beantragt werden.
Zu Flüssiggas/Gasflaschen:
Die Flüssiggasanlage muss dem Stand der Technik entsprechen und durch einen Sach- kundigen geprüft sein. Die Prüfbescheinigung ist auf Verlangen der Feuerwehr vorzulegen. Neben den Anforderungen der TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleerung" ist die Arbeits-Sicherheits-Information (ASI) "ASI 8.04" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben" zu beachten und der darin enthaltene Sicherheitsstandard umzusetzen.
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11. Weitergehende Fragen zur Veranstaltung (Fortsetzung)
G. Erste Hilfe
Jede Veranstalterin/Jeder Veranstalter soll betriebliche Ersthelferinnen/Ersthelfer vorhalten. Für die Erste Hilfe muss mindestens ein Verbandkasten "groß" nach DIN 13169 vorgehalten werden.
Anzahl der Ersthelferinnen/Ersthelfer:
*
Name(n) der/des Ersthelfer(innen)/Ersthelfer:
*
Standort(e) des Verbandkasten/der Verbandkästen:
*
12. Platz für Anmerkungen / Besonderheiten
13. Anlagen
Sie haben hier die Möglichkeit bis zu 4 Dateien als Anlage hochzuladen.
Die Dateien werden bei elektronischer Absendung als Anlage zum Formular an die Stadt Braunschweig mit übersandt.
Beachten Sie beim Auswählen/Hochladen der Dateien bitte, dass die jeweilige Datei
nicht größer als
4 Megabyte (MB) sowie die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 30 MB sein darf
, den
Datenformaten pdf, jpg, jpeg oder png
entsprechen muss sowie bei mehreren Dateien
unterschiedliche Dateinamen
vorhanden sein müssen!
Nach einem
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sind die Dateien vor dem Absenden erneut hochzuladen!
Bezeichnung der Anlage
1. Anlage:
2. Anlage
3. Anlage
4. Anlage
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bis
14. Ihre Veranstaltung im Braunschweiger Veranstaltungskalender
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Veranstaltung über den
Braunschweiger Veranstaltungskalender
bekannt zu machen und bitten Sie, diese dort einzutragen. Der Eintrag ist für Sie kostenlos. Übermitteln Sie Ihre Daten mit diesem
Meldebogen
und beachten dabei bitte Sie die Kriterien zur Aufnahme einer Veranstaltung.
Ich habe den Hinweis zur Eintragung meiner Veranstaltung zur Kenntnis genommen.
15. Datenschutz und Einwilligung zur Datenverarbeitung
Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir die in diesem Formular erfassten personen- bezogenen Daten. Mit Ihren Daten gehen wir vertrauensvoll und rechtskonform um. Weitergehende Informationen sind enthalten in der
Datenschutzerklärung der Stadtmarketing Braunschweig GmbH
.
Wir verwenden Ihre Daten intern und geben Sie an die Stadt Braunschweig sowie die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen öffentlichen Behörden wie Feuerwehr, Polizei, Finanzamt Braunschweig weiter. Eine Übermitllung an Dritte findet darüber hinaus nicht statt.
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH wird Ihre Daten für folgende Zeiträume speichern:
Anfrage/Angebot ohne Vertragsabschluss:
bis zu 2 Jahre nach dem letzten Kundenkontakt;
Vertrag im Rahmen von Sondernutzungen:
nach den gesetzlichen Fristen maximal 10 Jahre nach dem letzten Kundenkontakt.
Beachten Sie bitte auch die
allgemeinen Datenschutzhinweise zur Nutzung der Webseite
.
Ich willige ein, dass die erhobenen Daten für den im Formular genannten Zweckverarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
*
Hinweis
Ohne Ihre Einwilligung können wir den Antrag nicht bearbeiten. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen.
Senden Sie einfach eine E-Mail an
veranstaltungen.bsm@braunschweig.de
.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH für den Bereich der Sondernutzung
Frau Janine Falk
Telefon
Fax
0531 470-3465
0531 470-4445
janine.falk@braunschweig.de
Frau Isabell Thies
Telefon
Fax
0531 470-3249
0531 470-4445
isabell.thies@braunschweig.de
Frau Ayla Schröder
Telefon
Fax
0531 470-2058
0531 470-4445
ayla.schroeder@braunschweig.de
Frau Nuray Ataer
Telefon
Fax
0531 470-3243
0531 470-4445
nuray.ataer@braunschweig.de
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Daten absenden
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