Stadt Braunschweig
Fachbereich Schule
Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung einer Sammel-Schülerzeitkarten für das
Schuljahr 2023/2024
Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, Schüler:innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Die Erstattungspflicht besteht gemäß der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Form, soweit der kürzeste, ausreichend sichere Schulweg für die im Stadtgebiet wohnenden Schüler:innen
der Schulkindergärten und des 1. bis 10. Schuljahrganges einer allgemeinbildenden Schule,
der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen,
der Berufseinstiegsschule,
der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I
- Realschulabschluss - besucht werden,
die Sprachfördermaßnahmen gemäß § 64 Absatz 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) teilnehmen,
mehr als 2 km zu Fuß beträgt (Stand: 3. August 2023).
Sind Schüler:innen wegen einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung auf die Beförderung (unter 2 km) im Linienverkehr angewiesen, ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.
Schüler:innen, die die Voraussetzungen erfüllen und für die Beförderung zur Schule auf den öffentlichen Linienverkehr angewiesen sind, erhalten als Fahrschein die Sammel-Schülerzeitkarte der Braunschweiger Verkehrs-GmbH.
Für Schüler:innen, die nicht im öffentlichen Linienverkehr, sondern mit beauftragten Beförderungs-
unternehmen (Taxen und ausgewiesenen Schulbuslinien) zur Schule befördert werden, entfällt eine Antragstellung auf eine Sammel-Schülerzeitkarte.
Anträge auf Sammel-Schülerzeitkarten sind grundsätzlich bis spätestens 5. Juni 2023 zu stellen. Bei später gestellten Anträgen wird nicht garantiert, dass die Fahrkarte in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres 2023/2024 ausgehändigt werden kann.
Es ist zwingend erforderlich ein aktuelles Lichtbild in Passfotogröße beizufügen. Beachten Sie bitte, dass unvollständige, nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet werden können und zurückgesandt werden.
Wichtiger Hinweis für alle Schüler:innen im zukünftigen 5. Jahrgang 2023/2024:
Eine Antragsstellung auf Ausstellung einer Sammel-Schülerzeitkarte für das Schuljahr 2023/2024 ist erst nach endgültiger Aufnahmebestätigung der weiterführenden Schule möglich.
Anträge auf Ausstellung einer Sammel-Schülerzeitkarte für das Schuljahr 2023/2024, die nicht über die zuständige Schule weitergeleitet werden, sind zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen per Post an den Fachbereich Schule, Postfach 3309, 38023 Braunschweig zu senden. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihren Antrag in den Hausbriefkasten, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Brauschweig einzuwerfen.
Die Sammel-Schülerzeitkarte gilt für ein Schuljahr, jedoch nicht in den Sommerferien und ist nicht übertragbar. Die Kosten der Sammel-Schülerzeitkarte werden von der Stadt Braunschweig übernommen.
Die Sammel-Schülerzeitkarte ist unverzüglich an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule zurückzugeben, wenn sich die Antragsangaben während des Schuljahres durch Wohnungswechsel, Verlassen der Schule usw. ändern und ein Anspruch dadurch nicht mehr besteht.
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich postalisch an den Fachbereich Schule, Postfach 3309,
38023 Braunschweig oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten, Willy-Brandt-Platz 13,
38102 Brauschweig.
Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH gegen Vorlage einer durch den Fachbereich Schule bestätigten Verlusterklärung und einer Kostenerstattung von
30,00 Euro ersetzt. Durch Beschädigung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel-Schülerzeitkarten werden bei Vorlage einer durch den Fachbereich Schule bestätigten Verlusterklärung sowie den Resten der unkenntlichen Sammel-Schülerzeitkarte gegen eine Kostenerstattung von
15,00 Euro ebenfalls ersetzt.
Genauere Informationen dazu sowie die aktuellen Öffnungszeiten des Kundenzentrums der Braunschweiger Verkehrs-GmbH finden Sie auf der Homepage der
BSVG.
Der Fachbereich Schule ist per E-Mail unter
sszk@braunschweig.de sowie telefonisch unter den Rufnummern 470-3251 und 470-3254 zu erreichen.
Antrag auf Sammel-Schülerzeitkarte im Schuljahr 2023/2024
Der Antrag ist online oder in DRUCKSCHRIFT VOLLSTÄNDIG auszufüllen und ein Foto ist beizufügen.
Stadt Braunschweig
- Fachbereich Schule -
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig
Schüler:in:
Vorname *
Nachname *
Geburtsdatum *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl *
Hinweise zur Anspruchsberechtigung, zum Antragsverfahren und zum Datenschutz können im Internet unter www.braunschweig.de in der Rubrik
"Schülerbeförderung" eingesehen werden.
Erziehungsberechtigte:r bzw. gesetzliche:r Vertreter:in:
Vorname *
Nachname *
ggf. abweichende Adresse der/des Erziehungsberechtigten:
Telefon *
E-Mail *
(wird vom Fachbereich Schule ausgefüllt)
Im Schuljahr 2023/2024 besuchte Schule innerhalb Braunschweigs *
(Zutreffende Schule bitte ankreuzen)
Schule *
Klasse *
Außenstelle wird besucht *
ggf. welche:
Ich bitte um Ausstellung einer Sammel-Schülerzeitkarte und versichere, dass ich für das Schuljahr 2023/2024 bisher weder eine Sammel-Schülerzeitkarte beantragt, noch erhalten habe.
Ich verpflichte mich, die Sammel-Schülerzeitkarte unverzüglich dem Fachbereich Schule zurückzugeben, wenn sich im o. g. Schuljahr meine Antragsangaben ändern und dadurch kein Anspruch mehr besteht.
Im Schuljahr 2022/2023 war ich im Besitz einer Sammel-Schülerzeitkarte *
Unterschrift Schüler:in *
Datum, Unterschrift Erziehungsberechtigte:r *
2. Abgabe in der Schule
Schulbestätigung nur durch die o.g. Schule
Datum
Unterschrift
Schulstempel
3. Bearbeitung durch den Fachbereich Schule
Datum
Unterschrift
(Ausfertigung nur gültig mit Stempel des Fachbereichs Schule)
4. Ausgabe der Sammel-Schülerzeitkarte bei der BSVG: