Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
      
     
      
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       Dem Eigenkapital, das nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 anhand von geprüften Jahresabschlüssen nachzuweisen ist, können folgende Beträge hinzuzugerechnet werden:
      
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
     
      
Datum (TT.MM.JJJJ)
      
     
      
       Stempel und Unterschrift einer zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannten Person oder Gesellschaft (§ 3 Steuerberatungsgesetz (StBergG)) oder des Kreditinstitutes