Antrag auf Zustimmung der Stadt Braunschweig zum Anbringen von Plakaten auf Flächen, die von öffentlichen Straßen oder Anlagen aus sichtbar sind

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Hinweise und Erklärung *
Hinweise zum Antrag auf Zustimmung der Stadt Braunschweig zum Anbringen von Plakaten auf Flächen, die von öffentlichen Straßen oder Anlagen aus sichtbar sind
1.
Das Anbringen der Plakate an/auf städtischen Grundstücken ist ausnahmslos verboten. Widerrechtlich angebrachte Plakate werden sofort und ohne vorherige Ankündigung von städtischen Mitarbeitenden abgehängt.
2.
Das Anbringen der Plakate an Bauzäunen ist nicht gestattet.
3.
Hiermit versichere ich, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen der Eigentümer/Verwalter des privaten Grundstücks, an/auf dem plakatiert werden soll, vorliegen und auf Verlagen der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden können.
4.
Datenschutz


32.1-013
20.08.2025